Ihr Weg zum Jagdschein


Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung ("Grünes Abitur"). An der Jägerprüfung teilnehmen darf wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolventen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugenjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.

Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler" Jagdschein gelöst werden.

Vorbereitung auf die Jägerprüfung bei der Jägerschaft Wittmund


 

Die Jägerprüfung wird bei uns im Landkreis Wittmund alle 2 Jahre im Wechsel mit dem Landkreis Friesland durchgeführt.

 

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten wir einen Vorbereitungskurs an.  Die Ausbildungsfächer sind Wildtierkunde, Naturschutz, Hege, Jagdbetrieb, Waffenkunde, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wilbrethygiene, Jagdrecht sowie die praktische Ausbildung an der Waffe. Zudem werden regelmäßig Reviergänge veranstaltet sowie ein Fallenkurs angeboten.

 

Unterrichtstage finden in der Regel Dienstags und Donnerstags, jeweils  ab 19.30 Uhr statt. Die Reviergänge sind vorwiegend Sonntagsvormittags einzuplanen. Dies kann sich aber noch ändern zu 2024.

 

Der Lehrgang selbst (theoretische Ausbildung) findet im Dorfbürgervereinshaus Sandelermöns statt (Sandelermöns 89, 26441 Jever).

Zudem geht es für die Schießausbildung auf den Schießstand nach Webershausen für das Büchse schießen und nach Tammhausen zum Flintenschießen.

 

Zu den Kosten:

  • Kursgebühr 1.250,00€ / Ermäßigung für Schüler, Auszubildende und Studenten gegen Nachweis 250,00€.

In den Kursgebühren sind enthalten:

  • Unterrichtsmaterial
  • Kostenloser Bezug der Zeitschrift "Niedersächsischer Jäger" während des Kursbesuches
  • Betragsfreie Mitgliedschaft in der Jägerschaft Wittmund e.V. in 2024
  • Haftpflichtversicherung
  • Benutzung der Ausbildungswaffen (Büchsen + Flinten)

In den Kursgebühren sind die Kosten für Munition und die Schießstandgebühren nicht enthalten. Die Kosten hierfür liegen zwischen 250,00 und 500,00 € (je nach Talent des Teilnehmers)

 

Kosten für das Fangjagdseminar kommen noch hinzu.

 

Die Prüfungsgebühr des Landkreises beträgt derzeit 200,00€

 

      

Die Vorbereitung


Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein fundiertes Wissen aus allen Bereichen der Jagd.

Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den jeweiligen örtlichen Jägerschaften Vorbereitungslehrgänge angeboten, die zumeist im Zeitraum von 6 bis 7 Monaten an 1 bis 2 Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden.

Zusätzlich finden praktische Schießübungen auf den Schießanlagen statt, die den Teilnehmern den sicheren Umgang mit der Waffe vermitteln sollen.

Für den Vorbereitungslehrgang erheben die Jägerschaften eine Gebühr, die Höhe dieser Gebühr ist von Jägerschaft zu Jägerschaft unterschiedlich. Die Anmeldung zur Jägerprüfung hat bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen, in der sich der Hauptwohnsitz des Prüflings befindet. Diese erhebt für die Teilnahme an der Prüfung eine Gebühr.

Die Prüfung


Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche Prüfung und die mündlich- praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung findet an drei Tagen (ein Prüfungsfach/ Tag) statt.

Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
2. Jagdwaffen und Fanggeräte
3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum  
5. Jagdrecht und verwandtes Recht

Geprüft wird im Multiple- Choice- Verfahren. Pro Fachgebiet müssen die Prüflinge unter Aufsicht 20 Fragen beantworten.

Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.August 2005, Stand 18.04.2012, geregelt.

Die mündlich/ praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.

Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger, bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen. "Jungjägern" ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachte